Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie Ihre Handwerkerrechnung des abgelaufenen Jahres beim Finanzamt ein. Der Steuerbonus von bis zu 600 EURO wird Ihnen dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.
Voraussetzung:
1. Handwerkerleistungen in einem selbst genutzten Einfamilienhaus oder einer Wohnung - dabei ist es egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.
2. Alle Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen.
3. Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
4. Arbeitskosten inkl. der MwSt.! Nicht berücksichtigt werden Materialkosten, diese müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.
5. Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können.
6. Leistungen und Zahlungen, die nach dem 31.12.2005 erbracht werden.
Der Steuerbonus kann nicht genutzt werden, wenn die Handwerksleistungen gleichzeitig als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastung oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis geltend gemacht werden.